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   BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14   

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https://dejure.org/2015,29925
BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14 (https://dejure.org/2015,29925)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2015 - VII B 178/14 (https://dejure.org/2015,29925)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2015 - VII B 178/14 (https://dejure.org/2015,29925)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 231, FGO § 69
    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 AO, § 69 FGO
    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 231 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 231 der Abgabenordnung (AO), § 1 der Insolvenzordnung, §§ 249 ff. AO, § 231 AO, § 231 Abs. 1 Satz 1 AO, § 69 FGO, § 231 Abs. 2 Satz 1 AO, § 88 InsO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Vollstreckungsmaßnahme i.S. von § 231 Abs. 1 AO; Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen

  • rewis.io

    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 231 Abs. 1
    Begriff der Vollstreckungsmaßnahme i.S. von § 231 Abs. 1 AO

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 231 Abs. 1
    Begriff der Vollstreckungsmaßnahme i.S. von § 231 Abs. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Verjährung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzantrag - und die Zahlungsverjährung der Steuerschulden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Wie der Senat im Beschluss vom 21. Juni 2010 VII R 27/08 (BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331, unter II.3. letzter Absatz) ausgeführt hat, erfasst die Formulierung "Geltendmachung des Anspruchs" in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO jede Entscheidung der Finanzbehörde, durch die ihr Zahlungsverlangen dem Zahlungspflichtigen kundgetan wird, also Maßnahmen zur Verfolgung des Anspruchs nach außen hin erkennbar ergriffen werden.

    Anders als der Kläger meint, kann die Mitteilung des Steuerpflichtigen, die Sicherheit nicht leisten zu wollen oder zu können, an der Verjährungsunterbrechung und dem damit neu beginnenden Lauf der Verjährungsfrist nichts ändern (so schon Senatsbeschluss in BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331, unter II.3., 6. Absatz, m.w.N.).

    Ausgehend von der Senatsrechtsprechung, dass jede Entscheidung der Finanzbehörde, durch die ihr Zahlungsverlangen dem Zahlungspflichtigen kundgetan wird, die Verjährung unterbricht (Senatsbeschluss in BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331, unter II.3.), hängt die Beurteilung einer übersandten Rückstandsaufstellung von den Umständen des Einzelfalls und deren tatrichterlicher Würdigung ab.

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Wie der Kläger selbst ausführt, hat der Senat sowohl in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90 (BFH/NV 1991, 787) als auch im Urteil vom 24. September 1996 VII R 31/96 (BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8) den Antrag auf Konkurseröffnung als Beispiel einer Vollstreckungsmaßnahme mit Außenwirkung und im Beschluss vom 12. Dezember 2003 VII B 265/01 (BFH/NV 2004, 464) den Konkursantrag als Maßnahme im Rahmen der Vollstreckung bezeichnet.
  • BFH, 12.12.2003 - VII B 265/01

    Insolvenzverfahren; Antrag auf Eröffnung durch FA

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Wie der Kläger selbst ausführt, hat der Senat sowohl in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90 (BFH/NV 1991, 787) als auch im Urteil vom 24. September 1996 VII R 31/96 (BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8) den Antrag auf Konkurseröffnung als Beispiel einer Vollstreckungsmaßnahme mit Außenwirkung und im Beschluss vom 12. Dezember 2003 VII B 265/01 (BFH/NV 2004, 464) den Konkursantrag als Maßnahme im Rahmen der Vollstreckung bezeichnet.
  • BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90

    Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Wie der Kläger selbst ausführt, hat der Senat sowohl in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90 (BFH/NV 1991, 787) als auch im Urteil vom 24. September 1996 VII R 31/96 (BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8) den Antrag auf Konkurseröffnung als Beispiel einer Vollstreckungsmaßnahme mit Außenwirkung und im Beschluss vom 12. Dezember 2003 VII B 265/01 (BFH/NV 2004, 464) den Konkursantrag als Maßnahme im Rahmen der Vollstreckung bezeichnet.
  • BFH, 24.09.2014 - I B 189/13

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Das bedeutet aber nicht "automatisch", dass die Beantwortung der Fragen auch zweifelhaft, strittig und schwierig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 2014 I B 189/13, BFH/NV 2015, 237).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 29/01

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Der Senat hat --im Anschluss an die auch vom Kläger zitierte Entscheidung des V. Senats des BFH vom 9. Oktober 2002 V R 29/01 (BFH/NV 2003, 143)-- keinen Zweifel, die Verjährungsunterbrechung zu bejahen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Dagegen spricht vielmehr, dass die Finanzgerichte (FG) dieser Rechtsauffassung des Senats folgen (abgesehen von dem der Beschwerde zu Grunde liegenden Urteil des Niedersächsischen FG: Beschluss des FG Hamburg vom 25. Februar 2011  2 V 8/11, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1400; des FG München vom 9. November 2012  7 V 3251/12, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2013, 1397, und des FG Sachsen-Anhalt vom 10. Januar 2013  3 V 1340/12, EFG 2013, 1782).
  • FG Hamburg, 25.02.2011 - 2 V 8/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Dagegen spricht vielmehr, dass die Finanzgerichte (FG) dieser Rechtsauffassung des Senats folgen (abgesehen von dem der Beschwerde zu Grunde liegenden Urteil des Niedersächsischen FG: Beschluss des FG Hamburg vom 25. Februar 2011  2 V 8/11, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1400; des FG München vom 9. November 2012  7 V 3251/12, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2013, 1397, und des FG Sachsen-Anhalt vom 10. Januar 2013  3 V 1340/12, EFG 2013, 1782).
  • FG München, 09.11.2012 - 7 V 3251/12

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wegen Absehen vom Verlangen,

    Auszug aus BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14
    Dagegen spricht vielmehr, dass die Finanzgerichte (FG) dieser Rechtsauffassung des Senats folgen (abgesehen von dem der Beschwerde zu Grunde liegenden Urteil des Niedersächsischen FG: Beschluss des FG Hamburg vom 25. Februar 2011  2 V 8/11, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1400; des FG München vom 9. November 2012  7 V 3251/12, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2013, 1397, und des FG Sachsen-Anhalt vom 10. Januar 2013  3 V 1340/12, EFG 2013, 1782).
  • BFH, 07.03.2016 - VII E 1/16

    Streitwert bei Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung

    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wies der Senat mit Beschluss vom 1. September 2015 VII B 178/14 (BFH/NV 2015, 1667) als unbegründet zurück.
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